FINANZIERUNG

Eigenheim

Nutzen Sie unser Expertenwissen für eine möglichst einfache, faire und günstige Finanzierung Ihrer Wohnimmobilie! Vorab werten wir gerne mit Ihnen ein, welche Budgetgröße auf Basis Ihrer Daten sinnvoll ist.

Kapitalanlage - Denkmalschutz

Immobilienwerte gehören in jedes tragfähige Vermögenskonzept. Möglichkeiten gibt es viele, aber die richtige ergreifen? Wir bringen Ihr Objekt mit dem für Sie passenden Konzept zusammen.

Gewerbeobjekte

Auch in diesem Bereich können sie auf unsere Expertise zurückgreifen! In Kombination mit wohnwirtschaftlicher Verwendung und/oder bei passender Bonität des Investors (keine Industrieanlagen).

Forward - Darlehen

Sparen Sie mit den aktuellen besseren Konditionen und wechseln Sie Ihre Darlehenskondition!
Wir rechnen Ihnen Ihre Zinsersparnis gerne aus.

BISHER ERREICHT:

211

Objekte verkauft

413

Finanzierungen bewilligt

673

Glückliche Kunden

WARUM FINANZIERUNG ÜBER EXPERTENTEAM MÜNCHEN?

Unser Mehrwert

Kennen Sie die Faustformel: „Mind. 20 % Eigenkapital…“?
Wenn Sie große Investitionen nicht „Ihrer Faust“ sondern guten Köpfen (!) überlassen wollen, dann nutzen Sie unsere Leistungen im Bereich Finanzierung!

Wir sprechen für Sie mit >400 Finanzierungspartnern in Deutschland und im Ausland!

Eine Auswahl unserer Finanzierungpartner…

DATENSCHUTZ – Einwilligung zur Datenverarbeitung dieses Kontakformulars:

Die mit diesem Kontaktformular abgefragten Daten werden einzig und allein zur Erfassung Ihrer Anfrage und daraufhin direkt möglichen Rückmeldung verarbeitet. In der Folge, d.h. bei weiterer Aufrechterhaltung einer Kundenbeziehung wird von Ihnen selbstverständlich nochmals separat eine konkrete Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung nach den Standards der DS-GVO eingeholt. Sollte sich über die einzelne erste Anfrage hinaus keine Kundenbeziehung ergeben, werden die erfassten Daten umgehend gelöscht. Vorab können Sie zusätzlich noch unter „Datenschutz“ Details zur Verarbeitung von Daten durch die Expertenteam München GmbH einsehen.

Mit Absenden der Finanzierungsanfrage erklären Sie sich mit der oben genannten, einmaligen Erfassung Ihrer Daten einverstanden.

Unser Angebot

Eigenheim

Kapitalanlage - Denkmalschutz

Forward - Darlehen

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5 Schritte bis zur optimal passenden Finanzierung

  • Finanzierungsanfrage stellen

    Einfach über „Finanzierungsanfrage stellen“ mit uns Kontakt aufnehmen
    -> Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren ein persönliches Gespräch.

  • Konzept besprechen

    Nach Sichtung Ihrer Unterlagen melden wir uns persönlich, um mit Ihnen die Rahmendaten Ihrer Finanzierung zu klären:
    Was ist Ihnen besonders wichtig, welche Ziele und Wünsche verfolgen Sie und wo genau können Sie von unserem Know How profitieren…

  • Konzept erstellen

    Jetzt legen wir uns für Sie ins Zeug – Wir verhandeln gem. Ihrer Vorgaben die Konditionen bei unseren >250 Finanzierungspartnern. Dabei prüfen wir die Konditionen auch auf die Nachhaltigkeit Ihres Projekts hin. Schließlich liefern wir Ihnen ein passgenaues Finanzierungskonzept.

  • Konzept freigeben

    Nur noch wenige Schritte…. Nach Klärung der letzten Fragen und entsprechendem „Finetuning“, ist das Konzept nun perfekt auf Sie und ihr Immobilienprojekt abgestimmt. Sobald Sie es freigeben, gehen alle Ihre vorbereiteten Unterlagen zum Finanzierungspartner zur finalen Genehmigung seitens der Kreditabteilung.

  • Finanzierungsunterlagen fertigstellen

    Nach Genehmigung durch den Finanzierungspartner werden die Kreditverträge erstellt und Ihnen zur Gegenzeichnung zugesandt. Jetzt steht Ihrem Immobilienprojekt nichts mehr im Wege. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch im anschließenden Auszahlungsprozess, um auch die anstehenden Zahlungsströme intelligent zu gestalten.

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FAQ

10 FRAGEN & 10 ANTWORTEN zu Finanzierung

Bitte sehen Sie sich die folgenden 10 Fragen durch. Wir sind sicher, dass wir richtig gute Antworten haben.
Vielleicht ist auch die ein oder anderere Frage dabei, die Sie sich schon immer gestellt haben, sie Ihnen aber nicht / nicht ausreichend klar beantwortet wurde….

Die Selbstauskunft dient dem Finanzierungspartner
-> Sie geben hierbei Ihre Personendaten und wirtschaftliche Verhältnisse an. Über Angaben zu Beruf, Einkommen, Vermögen und Schulden (auch „kleine“ Ratenkredite) soll die Wahrscheinlichkeit ermittelt werden, dass das Darlehen korrekt bedient wird. Die Kreditgeber entscheiden u.a. auf Basis dieser Angaben, ob sie den Kaufinteressenten für viele Jahre Geld leihen wollen.

In der Regel gilt: „je mehr Eigenkapital desto günstiger der Zinssatz.“

Doch gerade bei Immobilien zur Kapitalanlage ist der Hebeleffekt des Fremdkapitals interessant.
Je nach Objekt und Bonität des Käufers gibt es demnach viele Stufen:
Von komplett selbst bezahlt beim Eigenheim bis hin zur kompletten Fremdfinanzierung sogar der Kaufnebenkosten (sog. „110% Finanzierung) ist alles denkbar.

Allgemein empfohlen wird die Kaufnebenkosten, 10-20% der Kaufsumme und eventuelle Möbel bei Vermietung aus Eigenmitteln zu bezahlen.

Was bezeichnet man alles als „Eigenkapital“:
Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere, eigenes unbelastetes Grundstück, Bausparguthaben und Eigenleistungen („Muskelhypothek“)

In jedem Fall ist es Teil unserer Dienstleistung, für Sie den optimalen %-Satz zu ermitteln… das ist geldwert!

Der Beleihungsauslauf ist der Quotient aus dem Darlehensbetrag und dem Beleihungswert.
Wenn z.B. der Beleihungswert Ihrer Immobilie nach Ansicht Ihres Darlehensgebers bei 100.000 Euro liegt und Sie ein Darlehen von 80.000 Euro benötigen, liegt der Beleihungsauslauf (BA) bei 80 Prozent.
Nach diesem Wert legt der Darlehensgeber die Kondition Ihres Darlehens fest. Je höher Ihr Eigenkapitaleinsatz ist, desto besser werden die Konditionen Ihres Darlehensgebers.

Liegt der BA bspw. bei unter 60% liegt ein sog. Realkredit vor. Hier unterstellt der Kreditgeber, dass auch bei einer Verschlechterung des Marktwertes eine Verwertung des Objektes allein die Kreditsumme decken kann. Somit spielt hier die Bonität des Kreditnehmers eine untergeordnete Rolle und die Kreditzinsen können günstiger sein.

Die wichtigsten sind in der Regel die bundesweiten Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bundesland spezifische Mittel (in Bayern: LfA Föderbank Bayern). Die KfW fördert bspw. Schaffung von Wohneigentum, energieeffizientes Bauen oder Sanieren. Diese Mittel werden über die finanzierende Bank beantragt und abgewickelt.
Umschuldungen und Nachfinanzierungen für abgeschlossene Vorhaben sind ausgeschlossen.

Für Eigenheimprojekte, die bis 31.12.2020 gekauft oder genehmigt sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen das sog. „Baukindergeld“ genutzt werden.
Diese bundesweite Förderung wird in einigen Bundesländern, so auch in Bayern, noch erhöht durch „Baukindergeld Plus“ und Eigenheimzulage. Letztere ist in Bayern auch für Kinderlose und Alleinstehende möglich.

In jedem Fall berücksichtigen wir für Sie die zugänglichen Fördermittel im Rahmen Ihres Konzepts!

Anschaffungskosten:
Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bau oder dem Kauf einer Immobilie entstehen. Dazu zählen der Kaufpreis, Renovierungs- oder Modernisierungskosten, Architektenkosten, die Erschließungskosten und Hausanschlusskosten, Kosten für Außenanlagen sowie sämtliche Nebenkosten wie z.B. (Notar, Grundbuch, Makler, Grunderwerbsteuer, Baugenehmigung, Bauzeit,- und Bereitstellungszinsen, Kosten für Gutachter, Behördenkosten).

Modernisierungskosten:
Betreffen bspw. die Heizungsanlage. Je nach Alter der kann so bereits der Einbau von Thermostaten oder die Wärmeisolierung von Heizungsrohren eine große Ersparnis mit sich bringen. Bei älteren Heizungen kann der Aufwand auch bis hin zum Austausch der gesamten Heizungsanlage gehen.

Auch nach einer Modernisierungsmaßnahme wird eine zukünftige Mieterhöhung durch den Mietspiegel (o.a. Vergleichsmiete) begrenzt. Die Mieterhöhung nach Modernisierung entfällt ersatzlos, wenn eine nachfolgende reguläre Mieterhöhung das Mietspiegelniveau erreicht.

Typische Sanierungskosten fallen an für Innen-, Außen-, oder Dachdämmung bzw. für neue Fenster, um die Energiestandards umzusetzen.

Die altersbedingte Wertminderung einer Immobilie kann jährlich zu einem bestimmten Prozentsatz als steuerlicher Verlust von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. Kosten für das Grundstück sind hier irrelevant. Es wird gleichbleibende Minderung unterstellt. Dies führt zur linearen Abschreibung (jährlich gleich bleibende Abschreibungsbeträge) von aktuell 2% p.a. für 50 Jahre; bei Gebäuden, die vor 1925 gebaut wurden, sind es 2,5% für 40 Jahre.

Im Rahmen der Denkmalschutz-AfA (§ 7h/7i EStG können Kapitalanleger 100% der Instandhaltungs- bzw. Modernisierungskosten von ihrer Einkommenssteuer abschreiben, allerdings begrenzt auf einen Zeitraum von zwölf Jahren. In den ersten acht Jahren können 9% der Sanierungskosten geltend gemacht werden, in den restlichen vier Jahren sind es noch 7 %. Nutzt der Immobilienkäufer das Objekt selbst, bleiben ihm immerhin Abschreibungen von 9% der gesamten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für eine Laufzeit von zehn Jahren (§10 EStG).

Zugleich können neben den Abschreibungen nach Denkmal-AfA auch die lineare AfA für die reinen Anschaffungskosten der Gebäude, ohne Renovierungskosten und ohne Grundstückskosten, genutzt werden.

Diese Einkunftsart wird relevant für Kapitalanleger, die mit der erworbenen Immobilie Einnahmen erzielen wollen.
Als eine der sieben Einkunftsarten gehören Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Einkommensteuer zu den Überschusseinkünften.

Ausnahme: Werden die Einnahmen im Rahmen eines Gewerbebetriebes, z.B. die gewerbliche Immobilienverwaltung, erzielt, dann handelt es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Wie auch bei der Einkommenssteuer sind die Kosten, welche die Einkommenserzielung ermöglichen, sog. (Er-)Werbungskosten.

Zu den typischen Werbungskosten gehören u.a.

  • die zeitliche genaue Abschreibung (Absetzung für Abnutzung) auf das Gebäude
  • vom Vermieter getragene Ausgaben (Wasser, Strom Müllabfuhr usw.)
  • die im gleichen Kalenderjahr gezahlte Grundsteuer
  • die Finanzierungskosten (Zinsen für Hypothek, Grundschuld, Disagio), soweit sie mit der Wohnung im direkten Zusammenhang stehen
  • das Hausgeld (Wohngeld) bei einer Eigentumswohnung (jedoch ohne Zuführung zur Instandhaltungsrücklage). Manchmal akzeptieren Finanzämter auch die normalen Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage.
  • Kosten für Rechtsberatung und Rechtsverfolgung im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis
  • Versicherungen im Zusammenhang mit der vermieteten Wohnung (z.B. Wohngebäudeversicherung, anteilige Rechtsschutzversicherung),
  • Verwaltungskosten (Büromaterial, Reisekosten zum vermieteten Objekt und zu Eigentümerversammlungen)

WICHTIG:
Bei einer Vermietung innerhalb der Familie ist zu beachten, dass die Miete für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete ausmacht. Sonst können die Werbungskosten max. anteilig berücksichtigt werden.

Ein Forward-Darlehen ist ein Annuitätendarlehen. Es kann bis zu sechzig Monate nach Vertragsabschluss ausgezahlt werden („Forward-Periode“). Bis zur Auszahlung fallen für das Darlehen keine Kredit- oder Bereitstellungszinsen an.

Damit sichert sich der Darlehensnehmer frühzeitig einen bestimmten Zinssatz.

Die Zinssicherheit des Forward-Darlehens „erkauft“ er sich mit einem Zinsaufschlag während der Laufzeit.

Rechenbeispiel:
Entsprechend einer Untersuchung der Stiftung Warentest beträgt dieser Zinsaufschlag für ein Forward-Darlehen mit einer zehnjährigen Zinsbindung bei einer Forward-Periode von drei Jahren durchschnittlich 0,58 Prozentpunkte (Stand 2015) gegenüber einem Darlehen mit sofortiger Auszahlung. Die Höhe des jeweiligen Zinsaufschlages ist abhängig von der Dauer der Forward-Periode und der jeweils aktuellen Zinsstruktur.

Vereinzelt wird zwischen einem echten und einem unechten Forward-Darlehen unterschieden. Bei einem echten Forward-Darlehen beginnt die Zinsbindungsfrist erst mit dem Tag der Auszahlung des Darlehens, während bei einem unechten Forward-Darlehen die Zinsbindungsfrist sofort beginnt.

Das Risiko beim Forward-Darlehen liegt darin, dass das Zinsniveau nicht wie beim Vertragsschluss vom Darlehensnehmer erwartet erhöhen, sondern sinkt. Dann muss er trotzdem das Forward-Darlehen abnehmen. Eine Anschlussfinanzierung zu den dann niedrigeren Marktzinsen ist nicht mehr möglich.

Nimmt der Darlehensnehmer das Forward-Darlehen aufgrund dessen nicht auf, verlangt die Bank einen Schadensersatz: die Nichtabnahmeentschädigung.

Hier sind zwei Bereiche zu unterscheiden:

  • Absicherungen des Investmentobjektes selbst:
    Schon in der Bauphase essentiell ist die Feuerrohbauversicherung. Nach Fertigstellung geht diese in der Regel über in die Wohngebäudeversicherung. Hinzu kommen diverse Bauversicherungen, wie z.B. die Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung, Bauhelferversicherung,
  • Absicherungen des Investmentbetrages:
    Es gilt also die Abzahlung des Darlehens sicherzustellen.
    Hierfür sinnvoll sind eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und nicht zuletzt die Risiko-Lebensversicherung im Todesfall.

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In folgenden Bereichen entsteht die Kundenbeziehung direkt mit der Expertenteam München GmbH:

1. Beratung und Vermittlung von Versicherungen
2. Beratung und Vermittlung von Krediten sowie Bausparverträgen
3. Weitere Geschäftsbereiche (erlaubnisfrei)